In allen Ländern, in denen die EU-Roamingverordnung gilt, kannst Du das Smartphone zu Inlandskonditionen nutzen.
Der sogenannte Euro-Tarif, auch als EU-Roaming bezeichnet, der Telefonieren, SMS und auch mobiles Internet im EU-Ausland zu Inlandskonditionen möglich macht, gilt außer in den EU-Mitgliedsstaaten auch für Norwegen, Island und Liechtenstein, aber nicht für die Schweiz. In Großbritannien gilt die EU-Roamingverordnung nach dem EU-Austritt offiziell nicht mehr.
Die folgenden Länder sind eingeschlossen
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland (einschließlich Åland)
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Norwegen
- Österreich
- Portugal (einschließlich Azoren und Madeira)
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien (einschließlich Kanarische Inseln)
- Tschechische Republik
- Ungarn
- Vatikan
- Zypern
Großbritannien
Im Vereinigten Königreich (Großbritannien) gilt EU-Roaming seit dem EU-Austritt offiziell nicht mehr. Die deutschen Netzbetreiber Telekom, Vodafone und o2 gewähren ihren Kunden aber weiterhin "vorerst" Inlandskonditionen, vergleichbar dem EU-Roaming. Netzbetreiber anderer Länder können dies anders handhaben.
Auf den britischen Kanalinseln Jersey, Guernsey, Isle of Man gilt EU-Roaming nicht. Dagegen wird Gibraltar wie Großbritannien behandelt.
Neu ab 01.01.2026
Ab dem 1. Januar 2026 gilt EU-Roaming auch in der Ukraine und der Republik Moldau (Moldawien), die beide nicht zur EU gehören.
Außengebiete, in denen die Verordnung gilt
In manchen europäischen Außengebieten und Überseegebieten gilt die Verordnung ebenfalls, sofern sie zu Mitgliedstaaten gehören:
- Frankreich inkl. Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, Saint‑Martin
- Portugal inkl. Madeira und Azoren
- Spanien inkl. Kanarische Inseln und bestimmte Hoheitsgebiete in Nordafrika.
Wo die Verordnung nicht gilt
Einige Länder und Gebiete sind nicht Teil des Roaming‑Gebiets, auch wenn sie geografisch oder politisch nahe bei der EU liegen:
- Andorra (außer bei Nutzung eines spanischen oder französischen Netzes)
- Färöer-Inseln (gehören zu Dänemark, aber nicht zur EU/EWR)
- Französische Gebiete Saint‑Barthélemy und Saint‑Pierre und Miquelon
- Monaco (außer bei Nutzung eines französischen Netzes)
- Sint Maarten (niederländischer Teil)
- San Marino (außer bei Nutzung eines italienischen Netzes)
- Schweiz
- Vatikan (theoretisch ausgeschlossen, da keine eigene Mobilfunkinfrastruktur)
- Schiffe und Flugzeuge mit satellitengestütztem Netz – gelten als nicht terrestrisch, damit gilt die Verordnung dort nicht.
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