In welchen Ländern kann ich zu Inlandskonditionen telefonieren und Internet nutzen?

In allen Ländern, in denen die EU-Roamingverordnung gilt, kannst Du das Smartphone zu Inlandskonditionen nutzen

Der sogenannte Euro-Tarif, auch als EU-Roaming bezeichnet, der Telefonieren, SMS und auch mobiles Internet im EU-Ausland zu Inlandskonditionen möglich macht, gilt außer in den EU-Mitgliedsstaaten auch für Norwegen, Island und Liechtenstein, aber nicht für die Schweiz. In Großbritannien gilt die EU-Roamingverordnung nach dem EU-Austritt nicht mehr.

Die folgenden Länder sind eingeschlossen  

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland 
  • Finnland (einschließlich Åland)
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Italien 
  • Kroatien
  • Lettland 
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Norwegen
  • Österreich
  • Portugal (einschließlich Azoren und Madeira) 
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei 
  • Slowenien
  • Spanien (einschließlich Kanarische Inseln)
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Vatikan
  • Zypern

Außengebiete, in denen die Verordnung gilt

In manchen europäischen Außengebieten und Überseegebieten gilt die Verordnung ebenfalls, sofern sie zu Mitgliedstaaten gehören:

  • Frankreich inkl. Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, Saint‑Martin
  • Portugal inkl. Madeira und Azoren
  • Spanien inkl. Kanarische Inseln und bestimmte Hoheitsgebiete in Nordafrika.

Wo die Verordnung nicht gilt

Einige Länder und Gebiete sind nicht Teil des Roaming‑Gebiets, auch wenn sie geografisch oder politisch nahe bei der EU liegen:

  • Andorra (außer bei Nutzung eines spanischen oder französischen Netzes)
  • Färöer-Inseln (gehören zu Dänemark, aber nicht zur EU/EWR)
  • Französische Gebiete Saint‑Barthélemy und Saint‑Pierre und Miquelon
  • Monaco (außer bei Nutzung eines französischen Netzes)
  • Sint Maarten (niederländischer Teil)
  • San Marino (außer bei Nutzung eines italienischen Netzes)
  • Schweiz
  • Vatikan (theoretisch ausgeschlossen, da keine eigene Mobilfunkinfrastruktur)
  • Schiffe und Flugzeuge mit satellitengestütztem Netz – gelten als nicht terrestrisch, damit gilt die Verordnung dort nicht.
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